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            <title>Antragsentwürfe LAG MF: Alles</title>
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                <title>Antragsentwürfe LAG MF: Alles</title>
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                        <title>Kommentar zu: A2: Clearingstelle Umsetzen</title>
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                        <author>Christoph Krieger</author>
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                        <description><![CDATA[Der Vorgeschlagene Text verbessert das ansinnen der Antragsteller]]></description>
                        <pubDate>Fri, 24 Aug 2018 09:12:16 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu A2: Clearingstelle Umsetzen</title>
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                        <author>Johannes Albig</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2613_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 4:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Delegierten des Landesparteitages bitten die Landesregierung die Finanzierung eines solchen Modellprojektes, zum Clearing der Möglichkeiten einer medizinischen Regelversorgung für Menschen ohne Papiere bis Ende 2018 auf den Weg zu bringen.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Bündnis 90/Die Grünen fordern die Landesregierung auf, noch in diesem Jahr die Finanzierung einer sogenannten Clearingstelle für Menschen ohne Papiere auf den Weg zu bringen. Hierbei soll es sich um ein Modellprojekt handeln, in dem die Zugänge zu einer medizinischen Regelversorgung für Menschen ohne Papiere geprüft werden.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Mündlich</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 24 Aug 2018 09:10:45 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu A2: Clearingstelle Umsetzen</title>
                        <link>https://LAG_MF_SH.antragsgruen.de/LAG_MF_SH/Clearingstelle_Umsetzen-47873/8662</link>
                        <author>Medibüro Kiel (dort beschlossen am: 23.08.2018)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_2613_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 4 löschen:</h4><div><p>Die Delegierten des Landesparteitages bitten die Landesregierung die Finanzierung eines solchen Modellprojektes<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">, zum Clearing der Möglichkeiten einer medizinischen Regelversorgung für Menschen ohne Papiere</del> bis Ende 2018 auf den Weg zu bringen.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Im Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages heißt es:</p>
<p></p>
<p>„Illegal hier lebende Menschen sind häufig vielfältigen Gefahren und Ausbeutungsverhältnissen unterworfen. Niemand hat ein Interesse daran, dass Menschen in der Illegalität leben. Deshalb wollen wir ein Modellprojekt einer unabhängigen Clearingstelle in Schleswig-Holstein einrichten, die Menschen dabei berät und unterstützt,</p>
<p>einen Weg in ein geordnetes Verfahren zur Klärung des Aufenthaltsstatus zu finden.“</p>
<p>Derartige Clearingstellen bestehen in anderen Bundesländern bereits und leisten einen großen sowie erfolgreichen Beitrag zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag formulierten Zielsetzung. So bietet die „Clearingstelle Migration“, in Köln beispielsweise für Ausländerinnen und Ausländer mit ungeklärtem Versicherungsstatus oder ohne Krankenversicherung, EU-Bürger*innen und geflüchteten Menschen, die noch keinen Asylantrag gestellt haben, sowie Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus eine vertrauliche, anonyme und kostenfreie Beratung. Hierdurch gelingt es der dortigen Clearingstelle, Menschen aus der Illegalität zu leiten und in die Regelsysteme zu integrieren. Wenn trotz eingehender Prüfung und Beratung kein Zugang zum Regelsystem möglich ist, verweisen die Mitarbeiter/-innen an Institutionen, die anonym und kostenlos unabhängige Beratung rund um Aufenthalt und Versorgung in diversen Lebensbereichen anbieten. Der hohe Grad an Unabhängigkeit ist bei derartigen Clearingstellen unerlässlich, um erfolgreich arbeiten zu können.</p>
<p>Wie aus einer Geschäftliche Mitteilung des Kieler Amtes für Gesundheit (Drs. 0185/2018: <span class="underline"><a href="https://ratsinfo.kiel.de/bi/tmp/tmp/4508103647365134/47365134/00645254/54.pdf">https://ratsinfo.kiel.de/bi/tmp/tmp/4508103647365134/47365134/00645254/54.pdf</a></span>) hervorgeht werden dort etwa 45 Schwangere Frauen ohne Krankenversicherung in einem Kalenderjahr vorstellig. Die Geschäftliche Mitteilung weist zudem darauf hin, dass die Mehrheit der betroffenen Personen Migrantinnen sind. Es ist anzunehmen, dass sich die Erfahrungen aus dem Personenkreis der Schwangeren auf andere Menschen ohne Krankenversicherung übertragen lassen. Das Gesundheitsamt stellt weiterhin fest, dass viele nicht Krankenversicherte durch gezielte Beratung und das Aufzeigen von Wegen aus der Illegalität in das Krankenversicherungssystem integriert werden können.</p>
<p>Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und das Medibüro Kiel e.V. haben dem Land ein Konzept vorgelegt, welches diese Problematik aufgreift und wesentliche Lösungsansätze aus der Kölner Clearingstelle übernimmt.</p>
<p>Die Landeshauptstadt Kiel hat das Land zwischenzeitlich darum gebeten die erste Landesclearingstelle zur medizinischen Regelversorgung für Menschen ohne Papiere als Modellprojekt in Kiel zu etablieren (<span class="underline"><a href="https://ratsinfo.kiel.de/bi/tmp/tmp/4508103647365134/47365134/00645254/54.pdf">https://ratsinfo.kiel.de/bi/tmp/tmp/4508103647365134/47365134/00645254/54.pdf</a></span>).</p>
<p>Somit liegen der Landesregierung ein Bedarfsanalyse und ein geeigneter Ansatz vor, um das hinter der Formulierung im Koalitionsvertrag stehende Problem anzugehen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 24 Aug 2018 09:07:56 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2: Clearingstelle Umsetzen</title>
                        <link>https://LAG_MF_SH.antragsgruen.de/LAG_MF_SH/Clearingstelle_Umsetzen-47873</link>
                        <author>Christoph Krieger (Kiel KV)</author>
                        <guid>https://LAG_MF_SH.antragsgruen.de/LAG_MF_SH/Clearingstelle_Umsetzen-47873</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Delegierten des Landesparteitages bitten die Landesregierung die Finanzierung eines solchen Modellprojektes, zum Clearing der Möglichkeiten einer medizinischen Regelversorgung für Menschen ohne Papiere bis Ende 2018 auf den Weg zu bringen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Im Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages heißt es:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>„Illegal hier lebende Menschen sind häufig vielfältigen Gefahren und Ausbeutungsverhältnissen unterworfen. Niemand hat ein Interesse daran, dass Menschen in der Illegalität leben. Deshalb wollen wir ein Modellprojekt einer unabhängigen Clearingstelle in Schleswig-Holstein einrichten, die Menschen dabei berät und unterstützt, einen Weg in ein geordnetes Verfahren zur Klärung des Aufenthaltsstatus zu finden.“</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Derartige Clearingstellen bestehen in anderen Bundesländern bereits. So bietet die „Clearingstelle Migration“, in Köln beispielsweise für Ausländerinnen und Ausländer ohne Krankenversicherung oder mit ungeklärtem Versicherungsstatus, EU-Bürger*innen und geflüchtete Menschen, die noch keinen Asylantrag gestellt haben, sowie Menschen ohne gültigen Aufenthaltsstatus eine vertrauliche, anonyme und kostenfreie Beratung. Hierdurch gelingt es der dortigen Clearingstelle häufig, Menschen aus der Illegalität zu leiten und in die Regelsysteme zu integrieren. Wenn trotz eingehender Prüfung und Beratung kein Zugang zum Regelsystem möglich ist, verweisen die Mitarbeiter an Institutionen, die anonym und kostenlos medizinische Versorgung anbieten. Der hohe Grad an Unabhängigkeit ist bei derartigen Clearingstellen unerlässlich, um erfolgreich arbeiten zu können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wie aus einer Geschäftliche Mitteilung des Kieler Amtes für Gesundheit (Drs. 0185/2018: <span class="underline"><a href="https://ratsinfo.kiel.de/bi/___tmp/tmp/4508103647365134/47365134/00645254/54.pdf">https://ratsinfo.kiel.de/bi/___tmp/tmp/4508103647365134/47365134/00645254/54.pdf</a></span>) hervorgeht werden dort etwa 45 Schwangere Frauen ohne Krankenversicherung in einem Kalenderjahr vorstellig. Die Geschäftliche Mitteilung weist zudem darauf hin, dass die Mehrheit der betroffenen Personen Migrantinnen sind. Es ist anzunehmen, dass sich die Erfahrungen aus dem Personenkreis der Schwangeren auf andere Menschen ohne Krankenversicherung übertragen lassen. Das Gesundheitsamt stellt weiterhin fest, dass viele nicht Krankenversicherte durch gezielte Beratung und das Aufzeigen von Wegen aus der Illegalität in das Krankenversicherungssystem integriert werden können.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein und das Medibüro Kiel e.V. haben dem Land ein Konzept vorgelegt, welches diese Problematik aufgreift und wesentliche Lösungsansätze aus der Kölner Clearingstelle übernimmt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Landeshauptstadt Kiel hat das Land zwischenzeitlich darum gebeten die erste Landesclearingstelle zur medizinischen Regelversorgung für Menschen ohne Papiere als Modellprojekt in Kiel zu etablieren (<span class="underline"><a href="https://ratsinfo.kiel.de/bi/___tmp/tmp/4508103647365134/47365134/00645254/54.pdf">https://ratsinfo.kiel.de/bi/___tmp/tmp/4508103647365134/47365134/00645254/54.pdf</a></span>).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Somit liegen der Landesregierung ein Bedarfsanalyse und ein geeigneter Ansatz vor um das hinter der Formulierung im Koalitionsvertrag stehende Problem anzugehen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 21 Aug 2018 12:05:12 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1: Qualitätsstandards in der Betreuung und Beratung von Geflüchteten</title>
                        <link>https://LAG_MF_SH.antragsgruen.de/LAG_MF_SH/Qualitaetsstandards_in_der_Betreuung_und_Beratung_von_Gefluechteten-10204</link>
                        <author>Christoph Krieger</author>
                        <guid>https://LAG_MF_SH.antragsgruen.de/LAG_MF_SH/Qualitaetsstandards_in_der_Betreuung_und_Beratung_von_Gefluechteten-10204</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesarbeitsgemeinschaft Migration und Flucht bittet die Landesregierung Schleswig-Holstein deshalb um die Umsetzung der folgenden Maßnahmen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Ein Personalschlüssel von 1 : 80 in Bezug zu den Bewohner von Unterkünften und kommunalem Ersatzwohnraum</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Einen Personalschlüssel von 1 : 40 für besonders vulnerabler Personen (z.B. Opfer von Folter, sexueller Gewalt, religiöser Verfolgung, Behinderte, Personen mit schweren körperlichen oder psychischen Erkrankungen, polizeilich bekannten Gewalttätern)</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Die Entwicklung eines Verfahrens zur Identifizierung besonders vulnerabler Geflüchteten</li></ul></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><ul><li>Eine Qualitätsrichtlinie für die Beratung und Betreuung in Unterkünften, die unter anderem folgende Punkte behandelt:
<ul><li>Anzahl und Qualifikation von Berater*innen und Betreuer*innen (z.B. polizeiliches Führungszeugniss, abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit oder gleichwertige Ausbildung)</li><li>Anzahl und Qualifikation von Sprach- und Kulturmittler*innen (z.B. polizeiliches Führungszeugniss, DaF-Test)</li><li>Anzahl und Qualifikation von Hausmeistern*innen, Wach- und Reinigungspersonal, so wie weiterer Hilfsbedienstete (z.B. polizeiliches Führungszeugniss)</li><li>Ggf. Ausnahmen für Bestandspersonal</li><li>regelmäßige Fort- und Weiterbildungen für Berater*innen und Betreuer*innen (zur umgebenden Trägerlandschaft, um insbesondere bei Auszug oder spezifischen Bedarfen Verweisberatungen durchführen zu können, zum Ausländer-, Asylbewerberleistungs-, Sozialhilfe- und Verwaltungsrecht sowie zu angrenzenden Rechtsbereichen; zu pädagogische und psychologische Kenntnisse, zu interkulturellen und soziale Kompetenzen)</li><li>Ein verpflichtendes Übergangskonzept der Betreuungsträger welches eine Anschlussberatung und Betreuung beim Auszug aus den Unterkünften Sicherstellt.</li><li>Aufsicht der Qualitätsrichtlinie durch eine Landesaufsicht (Regelmäßig stattfindendes Beratungsangebot mit Sprach- und Kulturmittlern – auch für die dezentrale Unterbringung und Anwesenheitsübersicht, Einhaltung bau-, gesundheits-, brand- und unfallrechtlicher Vorschriften)</li><li>Beschwerdemanagement für Mitarbeiter und Bewohner von Unterkünften</li><li>Supervisionsangebote für Mitarbeiter und Ehrenamtliche</li><li>Ehrenamtsbetreuung (Personelle Ausstattung erforderlich) und Mindeststandards für regelmäßige ehrenamtliche Mitarbeit (polizeiliches Führungszeugnis)</li><li>Demokratische Beteiligungsverfahren für Bewohner</li><li>Privat- und Intimsphäre (z.B. keine Unterbringung sich fremder Personen in Doppelzimmern von mehr als sechs Monaten, Gegen Zugang von unbefugten gesicherte Unterbringung)</li><li>Weitere Punkte sollen in Absprache mit den Betreuungsträgern im Land abgestimmt werden.</li></ul></li></ul></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bereits im August 2014 hat Pro Asyl die Regelungen zur Unterbringung von Flüchtlingen in Deutschland verglichen und notwendige Handlungsbedarfe bei den Standards der Betreuung und Beratung beschrieben (<span class="underline"><a href="https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2015/04/Laendervergleich_Unterbringung_2014-09-23_01.pdf#page=3&amp;zoom=auto,-107,274">https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2015/04/Laendervergleich_Unterbringung_2014-09-23_01.pdf#page=3&amp;zoom=auto,-107,274</a></span>). Schleswig-Holstein hat zwischenzeitlich einige dieser Handlungsbedarfe aufgegriffen und Umgesetzt. Andere Bedarfe fanden nach dem enormen Anstieg des Migrationsdrucks von 2015 keine Berücksichtigung, da beispielsweise dezentrale Unterbringungsmöglichkeiten und geschultes Personal nicht in ausreichender Zahl zu beschaffen war. Mittlerweile sind die Zugangszahlen eklatant gesunken. Es ist daher an der Zeit, die Betreuungsstandards zu überprüfen und anzupassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein deutlicher Handlungsbedarf besteht beispielsweise hinsichtlich des Personalschlüssels zur Betreuung und Beratung von Asylsuchenden. In Schleswig-Holstein gibt es im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern keinen einheitlichen Betreuungsschlüssel für Asylbewerberunterkünfte. Es bleibt den Kreisen und Kreisfreien Städte selbst überlassen wie viele Geflüchtete durch eine*n Sozialarbeiter*in betreut werden. Auch die Qualitätsstandards der Beratung von Asylsuchenden sind nicht landesweit definiert. Dies führt zu signifikanten Unterschieden in Betretung und Beratung. Die bestimmenden Faktoren sind unter anderem der politische Gestaltungswille der kommunalen Selbstverwaltungen und die Haushaltsverhältnisse in den Regionen. Die Individuelle Zuweisung von Asylsuchenden ähnelt somit einer Lotterie, der angebotenen Integrationspotentiale vor Ort.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Landesarbeitsgemeinschaft Migration und Flucht vertritt die Auffassung, dass es deshalb einer Landesweiten Betreuungsrichtlinie Bedarf. Die Aufnahmeverhältnisse haben sich mittlerweile dahingehend entwickelt, dass die Betreuung und Beratung mittlerweile weniger auf die Deckung von Grundbedürfnissen (Unterbringung, Selbstversorgung, Schulanmeldungen) ausgerichtet sein muss, sondern verstärkt auf die Belange besonders Schutzbedürftiger (vulnerabler) Personen wie beispielsweise Folteropfer eingehen muss (vgl. EU-Aufnahmerichtlinie: <span class="underline"><a href="https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:180:0096:0116:DE:PDF">https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:180:0096:0116:DE:PDF</a></span>). Weiterhin sollte die arbeitsintensive Unterstützung von Personen berücksichtigt werden, die lange in Gemeinschaftsunterküften verbleiben müssen, da vielerorts kein ausreichender Wohnraum zur Verfügung steht oder weil psycho-soziale Belastungen einen Auszug verhindern. Die Bedarfe liegen hier unter anderem im Bereich der Gesundheitsbetreuung, der Beratung zur Wohnungssuche, des Familiennachzuges und der Ausbildungs- und Arbeitsaufnahme.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 21 Aug 2018 11:52:13 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>